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SWK 6, 15. Februar 2008, Seite R 10
Verfahren: Mitwirkungspflicht
• Behauptet die Partei des Abgabenverfahrens das Vorliegen ungewöhnlicher Umstände, so unterliegt sie bei Feststellung dieser Verhältnisse einer erhöhten Mitwirkungspflicht. - (§ 119 Abs. 1 BAO), (Abweisung)
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