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Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen
Die aktuelle Liste (Stand ) sämtlicher Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis des § 4 Abs. 4 Z 5 lit. d und e EStG festgestellt wurde, ist auf der BMF-Homepage veröffentlicht unter http://www.bmf.gv.at/Steuern/ Fachinformation/Einkommensteuer/AbsetzbareSpenden/ListeStand31Dezember2007/_start.htm