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SWK 6, 15. Februar 2008, Seite 271

Die Entscheidungen des UFS und des VwGH des Jahres 2007 in den Bereichen der Arbeitnehmerveranlagung

Werbungskosten - Sonderausgaben - Absetzbeträge - außergewöhnliche Belastungen

Josef Moser

In den Bereichen der Werbungskosten, Sonderausgaben, Steuerabsetzbeträge und der außergewöhnlichen Belastungen hat es im vergangenen Jahr wieder eine Menge von Entscheidungen und Erkenntnissen gegeben, die auch als Orientierung für die Arbeitnehmerveranlagung des Jahres 2007 dienen können.

1. Entscheidungen des UFS

Die Entscheidungen des UFS können als Rechtssatz oder im Volltext im Internet unter https://findok.bmf.gv.at eingesehen werden. Beim Menüpunkt "Gezielte Suche" kann mit der Eingabe der Geschäftszahl (GZ) die ausgewählte Entscheidung aufgerufen werden. Im Folgenden sind die wichtigsten Entscheidungen des UFS mit einem Veröffentlichungsdatum bis dargestellt.


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Werbungskosten
Aus- und Fortbildung, Umschulung
Ausgaben für NLP-Practitioner-Kurse als Werbungskosten eines Architekten - UFSG, GZ RV/0043-G/06, vom - Abweisung
Bei der "NLP-Practitioner-Ausbildung" handelt es sich nicht um eine Ausbildung oder Umschulung im Sinn des § 16 Abs. 1 Z 10 EStG 1988, da die Absolvierung dieser "Ausbildung" nicht zur Ausübung irgendeines Berufes oder einer Tätigkeit befähigt oder gar berechtigt - UFSG, GZ RV/0748-G/06, vom - Abweisung
Auch bei einer möglichen umfassenden Umschulung zum Lebens- und Sozialberater sind die Aufwendu...

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