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Zur Steuervereinfachung im Umsatzsteuerrecht
Grau ist alle Theorie
Die Forderung nach einem einfacheren, leicht verständlichen Umsatzsteuerrecht ist nicht neu. So meinte bereits der bekannte deutsche Ministerialdirigent Werner Widmann als Vertreter der rheinland-pfälzischen Finanzverwaltung in einem Vortrag anlässlich der Regensburger Hochschultage zum Thema "Umsatzsteuerrecht in der Praxis" im Oktober 1995, dass "sich den Klagen der Steuerpflichtigen über die Kompliziertheit der Vorschriften und ihrer Anwendung wenig entgegensetzen lässt". Der Gesetzgeber hat immer wieder neue Begründungen gefunden, um Gesetzesänderungen vorzunehmen, die - mit wenigen Ausnahmen - den Unternehmer, aber auch die Verwaltung zusätzlich administrativ schwer belastet haben.
Auch wenn die Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersytem (MwStSyst-RL) in der 5. Begründungserwägung ausführt, dass die größte Einfachheit und Neutralität eines Mehrwertsteuersystems dadurch erreicht wird, dass die Steuer so allgemein wie möglich erhoben wird ..., sieht die Praxis derzeit anders aus.
Die Umsatzsteuervoranmeldung 2008 sieht vor, dass Vorsteuern im Zusammenhang mit Kfz und Gebäuden gesondert anzuführen sind. Abgesehen davon, dass für den betroffenen Unterne...