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SWK 32, 10. November 2007, Seite R 62
Getränkesteuer: Rückzahlung
• Es ist nicht Aufgabe der Abgabenbehörde, für den die Rückzahlung von Getränkesteuer begehrenden Unternehmer Kostendeckungsanalysen herzustellen. - (§ 186a OÖ LAO 1996), (Abweisung)
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