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SWK 32, 10. November 2007, Seite 60

VfGH: Bauordnung Wien

§ 75 Abs. 9 Wr. BauO wird aufgehoben, weil keine sachliche Rechtfertigung für den Ausschluss einer Bewilligung gemäß § 69 Abs. 1 lit. a leg. cit. bei Überschreiten der Gebäudehöhe bis zu 1,5 m besteht. - (§ 75 Abs. 9 Wr. BauO)

(, G 1/07)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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