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SWK 32, 10. November 2007, Seite 61

VfGH: TelekommunikationsG

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Verordnungsermächtigung des § 73 Abs 3 Telekommunikationsgesetz (TKG) 2003 sowie die Wortfolge "und den nach den internationalen Vorschriften zu fordernden Voraussetzungen" in § 73 Abs. 1 leg. cit. in Hinblick auf das Determinierungsgebot des Art. 18 Abs. 2 B-VG. - (§ 73 TKG)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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