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SWK 32, 10. November 2007, Seite R 58

VfGH: ÜbernahmeG

§ 22 Abs. 1, 2, 5 und 6, § 25 Abs. 1 und 2 sowie die Wortfolge "oder 2. seiner Verpflichtung zur Stellung eines Angebots (§§ 22 bis 25) oder zur Mitteilung (§ 25 Abs. 1) nach dem 3. Teil dieses Bundesgesetzes nicht entsprochen" in § 34 Abs 1 ÜbernahmeG sind verfassungswidrig wegen Verordnungserlassung durch Kollegialbehörden i. S. d. Art. 133 Z 4 B-VG. - (§§ 22, 25, 34 ÜbernahmeG)

(, V 115-117/05)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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