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SWK 32, 10. November 2007, Seite 176

BMF zur Kündigung des Erbschaftssteuerabkommens zwischen Österreich und Deutschland

(BMF) - Aus Anlass des Auslaufens der österreichischen Erbschafts- und Schenkungssteuer mit Ende Juli 2008 hat die Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung von unerwünschten Steuerlücken das mit Österreich bestehende Doppelbesteuerungsabkommen vom , BGBl. Nr. 220/1955 i. d. F. BGBl. III Nr. 125/2004, mit Wirkung zum Jahresende 2007 gekündigt.

Damit fällt bei Erwerben von Todes wegen, bei denen der Erblasser nach dem verstirbt, der Schutz des Doppelbesteuerungsabkommens weg. Zur Vermeidung einer Doppelbesteuerung während des Zeitraums vom bis besteht jedoch die beiderseitige Absicht, durch ein gesondertes Abkommen die vorübergehende Weitergeltung des gekündigten Doppelbesteuerungsabkommens bis Ende Juli 2008 sicherzustellen.

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