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Regierungsvorlage zum Abgabensicherungsgesetz 2007
Ziel: Stärkung von "Tax Compliance"
Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am die Regierungsvorlage zum Abgabensicherungsgesetz 2007 beschlossen. Mit diesem Gesetz werden das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert. "Um die Abgabenmoral zu heben, braucht es nicht nur Instrumente, die die Aufdeckung von Betrugsfällen erleichtern, sondern auch solche, die Betrug verhindern können. Der vorliegende Gesetzentwurf trägt dem Ziel der Stärkung von Tax Compliance Rechnung", heißt es dazu im allgemeinen Teil der Erläuterungen. Die Behandlung im Finanzausschuss wird voraussichtlich am 29. November, die im Plenum des Nationalrats im Dezember stattfinden. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.
Wir veröffentlichen im Folgenden den Text der Regierungsvorlage samt Erläuterungen.
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Bundesgesetz, mit dem das Einkommensteuergesetz 1988, das Körperschaftsteuergesetz 1988, das Umgründungssteuergesetz, das Umsatzsteuergesetz 1994, die Bundesabgabenordnung, das Finanzstrafgesetz, die Abgabenexekutionsordnung, das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 und das Kommunalsteuergesetz 1993 geändert werden (Abgabensicherungsgesetz 2007 - AbgSiG 2007)
Der Nationalrat hat beschlossen:
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Artikel 1 Änderung des Einkommensteuergesetzes 1988 |
Artikel 2 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes 1988 |
Artikel 3 Änderung des Umgründungssteuergesetzes |
Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994 |
Artikel 5 Änderung der Bundesabgabenor... |