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SWK 32, 10. November 2007, Seite T 177

Novellierungen des Finanzstrafrechts - unübersichtlich und mangelhaft

Die Gesetzgebung im Bereich des Finanzstrafrechts ist schwer zu durchschauen

Karl-Werner Fellner

An der Technik der Gesetzgebung wird immer wieder - nicht zuletzt hier in der Steuer- und Wirtschaftskartei - Kritik geübt. Die mit in drei verschiedenen Bundesgesetzen vorgesehenen Änderungen des Finanzstrafrechts sind ein beredtes Beispiel für die Unübersichtlichkeit und Mangelhaftigkeit des Gesetzwerdungsprozesses. Dabei muss allerdings zugestanden werden, dass die Wurzel hier im Bereich des Finanzstrafrechts in der Kompetenzaufteilung zwischen Justiz- und Finanzressort gelegen ist, wobei diesen beiden Ressorts eine unterschiedliche Kultur der Legistik zu eigen ist. Auch im Nationalrat sind unterschiedliche Ausschüsse mit der Materie befasst.

1. Reform des gerichtlichen Finanzstrafverfahrens

Mit dem bereits im Jahr 2004 beschlossenen, erst nunmehr zum in Kraft tretenden Strafprozessreformgesetz, BGBl. I Nr. 19/2004, wurde das Vorverfahren der StPO, also jener Verfahrensabschnitt, der sich der Klärung des Verdachts einer Straftat bis zur Erhebung der Anklage widmet, grundlegend erneuert. Das einheitliche, in Zusammenarbeit von Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft zu führende Ermittlungsverfahren, das an die Stelle der bisherigen Vorerhebungen und der Voruntersuchung tritt, hat dabe...

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