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SWK 32, 10. November 2007, Seite 885

Tie-Breaker Rules und der Mittelpunkt der Lebensinteressen

Wichtige Begriffe im kurzen Überblick

Florian Rosenberger

In Fällen doppelter Ansässigkeit muss der Ansässigkeitsstaat über ein Set von "Tie-Breaker Rules" ermittelt werden. Als zentrales Prüfkriterium für natürliche Personen fungiert der Mittelpunkt der Lebensinteressen.

1. Tie-Breaker Rule

Die abkommensrechtliche Ansässigkeit einer - natürlichen oder juristischen - Person ist zunächst unter Verweis auf das jeweilige innerstaatliche Recht der beiden Vertragsstaaten zu lösen (vgl. Art. 4 Abs. 1 OECD-MA). Vereinfacht besteht "Ansässigkeit"S. 886i. S. d. Abs. 1 leg. cit. dort, wo die Person als Steuerinländer betrachtet wird und daher mit dem Welteinkommen der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegt. Ist dies nur in einem der beiden Vertragsstaaten der Fall, gilt dieser Staat für die Anwendung des konkreten DBA als Ansässigkeitsstaat. Bei unbeschränkter Steuerpflicht in beiden Vertragsstaaten ("Doppelansässigkeit") sind die Rollen nach Anwendung des Abs. 1 leg. cit. hingegen noch nicht endgültig verteilt - es steht quasi noch unentschieden (engl. "tie"). Zur Lösung dieses Konflikts geht es daher ins "Tie-Break". Die Tie-Breaker Rule des Art. 4 Abs. 2 OECD-MA hält zu diesem Zweck einen ganzen Katalog an Prüfschritten bereit, welche so lange in der R...

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