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SWK 32, 10. November 2007, Seite 879

Diebstahl eines Fahrzeugs im Betriebsvermögen während privaten Besuchs

BFH: Zurechnung zur Privatsphäre, daher keine Betriebsausgabe

Bernhard Renner

Wie ist ein Fall steuerlich zu behandeln, wenn ein betrieblich genutztes Fahrzeug bei einem Freizeittermin gestohlen oder beschädigt wird? Der BFH entschied, dass in diesem Fall der Vermögensverlust der privaten Nutzung zuzurechnen und nicht gewinnmindernd zu berücksichtigen sei.Die Zugehörigkeit zum Betriebsvermögen ist auch dann nicht relevant, wenn das Missgeschick während einer - unterbrochenen - beruflich veranlassten Reise passiert.

1. Sachverhalt

Im Betriebsvermögen eines freiberuflich tätigen Arztes befand sich ein PKW, der ihm während eines Besuchs eines Weihnachtsmarkts gestohlen wurde. Das Finanzamt erkannte den Abgang des Restbuchwerts nicht als Betriebsausgabe an.

In der Klage an das Finanzgericht trug der Arzt vor, die Fahrt sei betrieblich veranlasst gewesen, da er aus beruflichen Gründen einen Kollegen habe besuchen wollen. Da er früh angereist sei, habe er die Zeit für einen "Abstecher" genutzt, um mit seiner Frau einen Weihnachtsmarkt zu besuchen. Das Fahrzeug sei gegen seinen Willen aus dem Betriebsvermögen ausgeschieden, zum Zeitpunkt des Diebstahls fehle es auch an einer konkreten Nutzungshandlung durch ihn. Einzig brauchbares Kriterium für die Zuordnung des Wertv...

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