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SWK 32, 10. November 2007, Seite 58

VfGH: ErbSt/Steuerklassen

Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Anknüpfung des Gesetzgebers in § 7 ErbStG an formale familienrechtliche Kategorien (Ehe, Verwandtschaft, Schwägerschaft) bei der Abstufung des Tarifs in Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz. - (§ 7 ErbStG)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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