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Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994
Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2007, wird wie folgt geändert:
S. T 1711. In § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b wird die Wortfolge "die vor dem ausgeführt werden;" durch die Wortfolge "die vor dem ausgeführt werden;" ersetzt
EB: Beibehaltung des bestehenden Eigenverbrauchstatbestandes für Kfz-Leasing im Ausland bis Ende 2010.
2. In § 7 Abs. 1 Z 3 lit. c tritt an die Stelle des Betrages "75 Euro" der Betrag "175 Euro".
EB: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Bagatellgrenze beim steuerfreien Touristenexport von 75 Euro auf 175 Euro angehoben. Darüber hinaus soll durch die Anhebung dieses Betrages verhindert werden, dass es aufgrund bestehender Eingangsabgabenbefreiungen in Drittstaaten zu einer gänzlichen Entlastung von der Umsatzsteuer kommen kann.