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SWK 32, 10. November 2007, Seite 170

Artikel 4 Änderung des Umsatzsteuergesetzes 1994

Das Umsatzsteuergesetz 1994, BGBl. Nr. 663/1994, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 45/2007, wird wie folgt geändert:

S. 1711. In § 1 Abs. 1 Z 2 lit. b wird die Wortfolge "die vor dem ausgeführt werden;" durch die Wortfolge "die vor dem ausgeführt werden;" ersetzt

EB: Beibehaltung des bestehenden Eigenverbrauchstatbestandes für Kfz-Leasing im Ausland bis Ende 2010.

2. In § 7 Abs. 1 Z 3 lit. c tritt an die Stelle des Betrages "75 Euro" der Betrag "175 Euro".

EB: Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird die Bagatellgrenze beim steuerfreien Touristenexport von 75 Euro auf 175 Euro angehoben. Darüber hinaus soll durch die Anhebung dieses Betrages verhindert werden, dass es aufgrund bestehender Eingangsabgabenbefreiungen in Drittstaaten zu einer gänzlichen Entlastung von der Umsatzsteuer kommen kann.

3. In § 11 Abs. 1 erster Unterabsatz werden folgende Sätze angefügt:

"Führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung oder Werkleistung im Zusammenhang mit einem Grundstück an einen Nichtunternehmer aus, ist er verpflichtet eine Rechnung auszustellen. Der Unternehmer hat seiner Verpflichtung zur Rechnungsausstellung innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung des ...

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