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Erwerbsbesteuerung bei getätigten Anzahlungen?
Umsatzsteuerprobleme in Frage und Antwort
Ein österreichischer Unternehmer bestellt im übrigen Gemeinschaftsgebiet bei einem Unternehmereine Ware, die erst nach mehreren Monaten geliefert werden wird; bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung geleistet. Ist diese Anzahlung im Monat der Zahlung oder erst mit Lieferung der Ware bzw. Rechnungslegung der Erwerbsbesteuerung zu unterwerfen?
Antwort: Erhaltene Anzahlungen sind seitens des (zukünftig) leistenden Unternehmers in der Umsatzsteuervoranmeldung (U 30) ebenso wie die Summe der nach § 1 Abs. 1 Z 1 UStG 1994 S. S 889steuerbaren Umsätze (Lieferungen und sonstige Leistungen), für welche die Steuerschuld im Laufe des Veranlagungszeitraums entstanden ist, unter der Kennzahl 000 zu erklären.
Die vom Leistungsempfänger für (zukünftige) Lieferungen getätigten Anzahlungen unterliegen hingegen nicht der Erwerbsbesteuerung.
Innergemeinschaftliche Erwerbe (ig. E.) im Inland gegen Entgelt unterliegen gleichfalls der Umsatzsteuer (Art. 1 Abs. 1 BMR) und sind unter der Kennzahl 070 anzugeben. Einen ig. E. tätigt, wer im Rahmen seines Unternehmens von einem Unternehmer eines EU-Mitgliedstaates eine "grenzüberschreitende Lieferung" erhält. Ein ig. E. liegt daher vor, wenn der Gegenstand anlässlich der Lieferung an den Erw...