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VfGH: Reisekosten
• § 26 Abs. 4 4. Satz EStG 1988 sowie die VO des BMF betreffend Reisekostenvergütungen gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 aufgrund einer lohngestaltenden Vorschrift i. S. d. § 68 Abs. 5 Z 1 bis 6 EStG 1988, BGBl. II Nr. 306/1997, werden wegen Ungleichbehandlung zwischen verschiedenen Gruppen von Arbeitnehmern aufgehoben. Der Umstand, dass es durch den Gleichklang von arbeitsrechtlichem und steuerrechtlichem Dienstreisebegriff zu Vereinfachungen für die Finanzverwaltung oder für die Arbeitgeber kommt, rechtfertigt für sich allein nicht eine deutliche steuerliche Privilegierung von Bezugsteilen bestimmter Arbeitnehmergruppen. - (§ 26 Abs. 4 EStG)
(, V 111/05, G 12/06, V 7/06)