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SWK 32, 10. November 2007, Seite 61

VfGH: Sonderklassenhonorare Wien

§ 45 Abs 3 Wr. KAG (Sonderklassenhonorare für Abteilungs- oder Institutsvorstände) wird wegen Kompetenzwidrigkeit aufgehoben. - (§ 45 Abs. 3 Wr. KAG)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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