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Abrechnung: Gutschrift
• Ob zwischen dem Aussteller und dem Empfänger der Gutschrift Einverständnis über diese Form der Abrechnung im Sinne des § 11 Abs. 8 Z 2 UStG 1972 bestanden hat und ob die Gutschrift dem leistenden Unternehmer im Sinne des § 11 Abs. 8 Z 4 leg. cit. zugeleitet worden ist, ist jeweils eine von der Abgabenbehörde in Wahrnehmung von Recht und Pflicht zur freien Beweiswürdigung nach § 167 Abs. 2 BAO zu beantwortende Beweisfrage. - (§ 11 Abs. 8 Z 2 UStG 1972), (Abweisung)
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