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EuGH: Grundstücksvermietung
• Mehrwertsteuer: Vorsteuerberichtigung bei Aufhebung der Optionsmöglichkeit für die Grundstücksvermietung verstößt nicht gegen den Vertrauensschutzgrundsatz
Urteilstenor des EuGH:
1. Die Art. 17 und 20 der 6. MWSt-RL, wie sie im Einklang mit den Grundsätzen des Vertrauensschutzes und der Rechtssicherheit auszulegen sind, verwehren es einem Mitgliedstaat nicht, das Recht, für die Besteuerung von Grundstücksvermietungen zu optieren, mit der Folge aufzuheben, dass die Vorsteuerabzüge, die hinsichtlich der als Investitionsgüter erworbenen vermieteten Grundstücke vorgenommen wurden, gemäß Art. 20 der 6. MWSt-RL zu berichtigen sind.
Hebt ein Mitgliedstaat das Recht, für die Besteuerung von Grundstücksvermietungen zu optieren, auf, so hat er bei der Wahl der Modalitäten der Durchführung der Gesetzesänderung S. R 16das berechtigte Vertrauen der Steuerpflichtigen zu beachten. Die Aufhebung des rechtlichen Rahmens, den ein der Mehrwertsteuer unterworfener Steuerpflichtiger - ohne missbräuchliches Vorgehen - so ausgenutzt hat, dass er weniger Steuern gezahlt hat, kann jedoch als solche kein auf Gemeinschaftsrecht gestütztes berechtigtes Vertrauen verletzen.
2. Art. 5 Abs. 7 lit. a der 6. MWSt-RL bezieh...