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SWK 7, 1. März 2005, Seite W 9

Aktuelle Informationen aus dem Arbeits- und Sozialversicherungsrecht

Wolfgang Höfle

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Ausgleichstaxe 2005 (§ 9 Abs. 2 BehEinStG)
Für jeden begünstigten Behinderten, den man hätte beschäftigen müssen, muss der Dienstgeber EUR 201,00 pro Monat bezahlen. Der Wert für 2004, der auch für steuerliche Rückstellungen Bedeutung hat, beträgt EUR 198,18. (BGBl. II Nr. 536/2004 vom )
Abfertigungsansprüche nach der Pensionsharmonisierung (§ 23 AngG)
Das Pensionsharmonisierungsgesetz hat als neue Pensionsarten die Schwerarbeits- und Korridorpension mit sich gebracht. Klargestellt wurde, dass ein Dienstnehmer auch bei Selbstkündigung einen Abfertigungsanspruch hat, wenn er - so wie bei sonstigen vorzeitigen Alterspensionen vorgesehen - eine mindestens 10-jährige Betriebszugehörigkeit aufweist. (BGBl. I Nr. 143/2004 vom )

Sozialbetrugsgesetz - Anmeldung am 1. Tag (§ 33 Abs. 1 und Abs. 1a, § 41 Abs. 4 Z 3 ASVG)

Der Gesetzestext lautet auszugsweise:

„Die Dienstgeber haben jede von ihnen beschäftigte, ... Person ... bei Arbeitsantritt, spätestens jedoch bis 24.00 Uhr des ersten Beschäftigungstages beim zuständigen Krankenversicherungsträger anzumelden ... Der Dienstgeber kann die Anmeldeverpflichtung so erfüllen, dass er in zwei Schritten meldet, und zwar

1. innerhalb der Frist nach Abs. 1 (Anm. HW: also am ersten Besch...

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