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Bescheid: Aufhebung
• Wird ein Bescheid des Finanzamtes aus mehreren Gründen von der Oberbehörde gemäß
§ 299 BAO aufgehoben, so entspricht der Aufhebungsbescheid dem Gesetz, wenn er sich auch nur in einem Aufhebungsgrund als zutreffend erweist. - (§ 299 BAO), (Abweisung)
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