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SWK 7, 1. März 2005, Seite 290

Klarstellungen für die Personalverrechnung

Antworten auf diverse Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der begünstigten Auslandstätigkeit gem. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988

Manuela Holowaty

Alljährlich werden diverse Anfragen und Entscheidungen zum EStG, welche die Personalverrechnung betreffen, im Rahmen der Bundeslohnsteuertagung erörtert. Die Ergebnisse dieser Tagung werden im Lohnsteuerprotokoll zusammengefasst und zum Teil durch den so genannten Wartungserlass in die Lohnsteuerrichtlinien aufgenommen. Somit sollte gewährleistet sein, dass eine bundeseinheitliche gleiche Beurteilung der Besteuerung bestimmter Einkünfte vorgenommen wird. Nachstehend wird auf die begünstigte Auslandstätigkeit gem. § 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988 eingegangen.

Unterstützung eines österreichischen Mitarbeiters bei einem Deutschen EDV-Projekt

Eine österreichische GmbH unterstützt im Zuge einer Erstellung eines komplexen Datennetzwerkes einer deutschen Versicherungskasse ein deutsches EDV-Unternehmen bei der Umsetzung. Dafür wurde ein österreichischer Dienstnehmer nach Deutschland entsendet und in die Betriebsstruktur des deutschen EDV-Unternehmens eingegliedert. Der Mitarbeiter war von Montag bis Donnerstag mit 40 Stunden wöchentlich beschäftigt und hat sein Know-how und die selbständige Realisierung eingebracht.

Eine begünstigte Auslandstätigkeit würde vorliegen, wenn der inländische Subunternehmer für einen ausländischen ...

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