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Die Arzt-GmbH
Steuerreform erhöht Attraktivität der GmbH für Ärzte
Durch die Steuerreform 2005 wurde zu Beginn dieses Jahres die GmbH-Besteuerung von 34 % auf 25 % gesenkt. Werden die Gewinne ausgeschüttet so beträgt die Belastung nicht 25 % sondern 43,75 %. Dies ergibt sich aus der Summe von 25 % GmbH-Besteuerung zuzüglich 25 % Einkommensteuer des Restgewinnes von 75 %. Bei Einzelpersonen beträgt der Steuersatz ab € 51.001,- Einkommen im Vergleich dazu 50 %. Neben den haftungsrechtlichen Vorteilen (Haftung nur mit dem GmbH-Kapital, mindestens € 35.000,- und nicht mit dem Privatvermögen, ausgenommen Geschäftsführerhaftung) und der jetzigen Steuersenkung ist die GmbH - unter Beachtung der berufsrechtlichen Vorschriften - u. U. auch für Ärzte interessant.
Die praxisrelevanten GmbH-Möglichkeiten für Ärzte sind die Instituts-GmbH (z. B. Labortätigkeit), die GmbH für Nebentätigkeiten (z. B. Augenarzt hat Kontaktlinsen-GmbH) und die Ordinations- und Apparate-GmbH (z. B. für Investitionen).
Eine reine Ordinations-GmbH als Außengesellschaft von z. B. zwei Ärzten ist nicht möglich. Eine derartige Arzt-GmbH ist nicht berufsbefugt. Der Behandlungsvertrag kann nicht zwischen der Ordinations-GmbH und den Patienten abgeschlossen werden, sondern nur zwischen dem ...