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EuGH: Versicherungssteuer
• Mehrwertsteuer: Versicherungssteuer gemeinschaftsrechtskonform
Urteilstenor des EuGH:
1. Eine Versicherungsprämiensteuer wie die im Ausgangsverfahren fragliche ist mit Art. 33 der 6. MWSt-RL vereinbar.
2. Art. 13 Teil B lit. a der 6. MWSt-RL, nach dem Versicherungsumsätze von der Mehrwertsteuer befreit sind, steht der Einführung eines dem Mehrwertsteuerregelsatz entsprechenden besonderen Satzes einer Versicherungsprämiensteuer wie der im Ausgangsverfahren fraglichen nicht entgegen, da diese Steuer mit Art. 33 der 6. MWSt-RL vereinbar ist, sodass das in Art. 27 der 6. MWSt-RL vorgesehene Verfahren, nach dem jeder Mitgliedstaat, der von dieser Richtlinie abweichende Sondermaßnahmen einführen möchte, eine vorherige Ermächtigung beim Rat der Europäischen Union beantragen muss, vor Einführung des genannten Satzes nicht eingehalten werden muss.
( GIL Insurance u. a., Vorabentscheidungsersuchen des britischen VAT and Duties Tribunal, London
Anmerkung: Das dem vorliegenden Urteil zugrunde liegende Ausgangsverfahren betraf die Versicherungsprämiensteuer des UK. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 4 %, für bestimmte Versicherungsprämien (z. B. für Haushaltsgeräte)...