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Pauschalierung
Pauschalierung (§ 17 EStG)
Bei der landwirtschaftlichen Pauschalierung (gg. Fall Einheitswert von 109.000 € im Jahr 1977) können zusätzlich zu den pauschalierten Betriebsausgaben auch Sozialversicherungsbeiträge für den Landwirt und die im Betrieb mitarbeitenden Kinder gewinnmindernd geltend gemacht werden, da es sich auch bei diesen Beiträgen für die Kinder um solche handelt, bei denen der Landwirt Steuerschuldner ist ().