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Begünstigter Empfängerkreis für Zuwendungen
Die aktuelle Liste sämtlicher Einrichtungen, deren Zugehörigkeit zum begünstigten Empfängerkreis durch Bescheid einer Finanzlandesdirektion sowie des Finanzamtes Wien 1/23 (Aufgaben-Übertragungs-Verordnung ab ) festgestellt wurde (Stand ), ist auf der Homepage des BMF unter http://www.bmf.gv.at/steuern/ ein kommensteuer/erlaesse/spenden/spendenliste2004.pdf zu finden.