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SWK 7, 1. März 2005, Seite 44

Richtwerterhöhung 2005 bereits mit 1. März

Wie das Justizministerium bekannt gibt, tritt die jährliche Wertanpassung der mietrechtlichen Richtwerte nach § 5 des Richtwertgesetzes dieses Jahr bereits zum 1. März (und nicht erst zum 1. April) ein, weil der dafür maßgebliche Verbraucherpreisindexwert für Dezember 2004 schon im Jänner verlautbart wurde.

Die neuen Richtwerte lauten:


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Burgenland
4,11 Euro
Kärnten
5,26 Euro
Niederösterreich
4,61 Euro
Oberösterreich
4,87 Euro
Salzburg
6,21 Euro
Steiermark
6,20 Euro
Tirol
5,49 Euro
Vorarlberg
6,91 Euro
Wien
4,50 Euro

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