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SWK 7, 1. März 2005, Seite 10

Zessionsrechts-Änderungsgesetz in Begutachtung

Das Justizministerium hat den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem im allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch das Zessionsrecht und das Versicherungsvertragsgesetz geändert werden (Zessionsrechts-Änderungsgesetz - ZessRÄG) zur Begutachtung verschickt. Die im Entwurf vorgeschlagenen Änderungen im Recht der Abtretung von Forderungen sollen die Finanzierungsmöglichkeiten für Unternehmen und den Verkehrsschutz im Wirtschaftsverkehr verbessern. Im Geschäftsleben werden vielfach Zessionsverbote vereinbart. Unternehmen, die Waren liefern oder Leistungen erbringen, können aufgrund solcher Klauseln ihre Forderungen nicht mehr vorzeitig verkaufen und „zu Geld machen". Ihnen werden damit günstige Finanzierungsmöglichkeiten genommen, darüber hinaus werden dadurch der Geschäftsverkehr allgemein mit Unsicherheiten belastet und moderne Finanzierungen (z.B. Factoring und ABS-Finanzierungen) erschwert. Nach dem Gesetzesentwurf sollen daher künftig vertragliche Zessionsverbote nur mehr dann wirksam sein, wenn sie von den Vertragspartnern im Einzelnen ausgehandelt worden sind und den Gläubiger nicht grob benachteiligen. Dadurch soll vermieden werden, dass Großunternehmen ihren wirtschaftlich schwächeren...

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