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SWK 7, 1. März 2005, Seite 4

Restbuchwert eines Unfall-KFZ

Restbuchwert eines Unfall-KFZ (§ 8 Abs. 4 EStG)

Eine Absetzung für außergewöhnliche technische Abnutzung setzt voraus, dass diese Abnutzung betrieblich veranlasst ist. Ein Unfall durch übermäßigen Alkoholgenuss (Indiz dafür ist die Aussage des Buschenschankbesitzers, dass der Bf. bereits beim Einkehren „guat drauf" war und die spätere Verweigerung des Alkotestes) des Lenkers führt dazu, dass die Folgen dieses Unfalles nicht durch den Betrieb veranlasst sind ().

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