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SWK 7, 1. März 2005, Seite 3

Keine Liebhaberei bei notwendiger Vorlaufzeit

Keine Liebhaberei bei notwendiger Vorlaufzeit (§ 2 EStG)

Ein Stpfl. eröffnete 1981 einen Tischlereibetrieb mit dem Schwerpunkt der Erzeugung von Schmuckkästchen. Der Bf. teilte dem FA mit, dass sich sein Betrieb in einer längeren Gründungsphase befindet, da er kein für seinen Betrieb geeignetes luftgetrocknetes Holz finden konnte und daher das eingekaufte Holz erst 10 Jahre lang trocknen muss und aus finanziellen Gründen (Vermeidung einer hohen Fremdfinanzierung) auch die Maschinen langsam anschafft. Der VwGH betont, dass es einem Unternehmer, der unbestritten und ernsthaft dokumentiert eine Tätigkeit beginnen wird, freisteht, wie er seine Vorbereitungsphase gestaltet. Damit liegt im konkreten Fall keine Liebhaberei vor ().

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