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Anteile: gemeiner Wert
• Der Verwaltungsgerichtshof vertritt seit dem Erkenntnis vom , Zl. 1172/77, VwSlg. 5.237/F in ständiger Rechtsprechung die Auffassung, dass für die Ableitung des gemeinen Wertes von Anteilen ein einzelner Verkauf nicht genügt. - (§ 13 Abs. 2 BewG), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)
(, 0039)