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SWK 33, 20. November 2004, Seite 928

Aktuelles zur NoVA-Pflicht bei erstmaliger Zulassung im Inland

Lösungsansätze des UFS zu NoVA-Praxisproblemen

Ansgar Unterberger

Durch die in letzter Zeit ergangenen EuGH-Entscheidungen (insbes. Rs. C-451/99 „Cura Anlagen GesmbH" vom und Rs. C-387/01 „Weigel/Weigel" vom ), Berufungsentscheidungen des UFS sowie die erfolgten Neuberechnungen der NoVA mit Brutto-Bemessungsgrundlage durch die Finanzverwaltung sind umfangreiche Diskussionen i. Z. m. der NoVA-Pflicht bei Erstzulassung im Inland entstanden. Dieser Beitrag versucht punktuell einige der heftig diskutierten Punkte sowie Lösungsansätze des UFS hiezu aufzuzeigen.

Nach § 1 Z 3 NoVAG unterliegen unter den näher geregelten Bedingungen die erstmalige Zulassung von KFZ im Inland sowie die Verwendung eines KFZ im Inland, wenn es nach dem KFG zuzulassen wäre („fiktive" Zulassung) der Normverbrauchsabgabe. Die Steuerpflicht wird somit in diesen Fällen durch Zulassungen nach Eigenimporten, Übersiedlungen und dergleichen, aber auch dann ausgelöst, wenn eine Zulassung im Inland nicht erfolgt, obwohl diese nach den Bestimmungen des KFG erfolgen hätte müssen.

Insbesondere in Fällen der nicht erfolgten Zulassung ist also entscheidend, wann eine solche zu erfolgen hat.

Nach der VwGH-Entscheidung vom , 95/11/0378 kommt es für die Frage, wie lange ein im Ausland zugelassenes KFZ im In...

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