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SWK 33, 20. November 2004, Seite R 80
Grunderwerbsteuer
• Grunderwerbsteuer - (§ 4 Abs. 1 Z 2 lit. b GEStG 1955), (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften)
(, 0136)