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SWK 33, 20. November 2004, Seite R 79

Verlustvortrag

Die Berücksichtigung des Verlustes im Jahr seines Entstehens im Wege des Verlustausgleiches steht - nach dem ausdrücklichen Wortlaut des § 18 Abs. 6 EStG 1988 - einer nochmaligen Berücksichtigung als Sonderausgabe i. S. d. § 18 Abs. 7 i. V. m. Abs. 6 EStG 1988 (Verlustabzug) von vornherein entgegen. - (§ 18 Abs. 7 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), UNIV.-PROF. DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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