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Artikel XVI - Änderung der Bundesabgabenordnung
Änderung der Bundesabgabenordnung
Die Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 57/2004, wird wie folgt geändert:
1. In § 16 erster Satz entfällt der Klammerausdruck „(Mitunternehmers)".
EB: Der Klammerausdruck „(Mitunternehmers)" ist seit der Aufhebung der Worte „eines seiner Angehörigen (§ 25) oder" durch den VfGH (BGBl. Nr. 409/1984) bedeutungslos geworden (Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/ Urtz, BAO, 3. Auflage, § 16 Anm. 2). Er ist daher aufzuheben.