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SWK 33, 20. November 2004, Seite 165

BMF sagt vorläufig "njet" zur Erhöhung der Pkw-Luxustangente

Anhebung ab 2005 auf Basis der uralten Wertgrenze von S 350.000?

Ein klassischer Fall von „die Rechnung ohne den Wirt gemacht": Die mutige und wirtschaftlich durchaus gerechtfertigte Entscheidung des UFShinsichtlich der Valorisierung der bei Pkw und Kombi noch geltenden verstaubten Luxustangente von€ 34.000 wird vom BMF verständlicherweise nicht goutiert. Ein flugs fabrizierter Erlassbringt unmissverständlich zum Ausdruck, dass für alle Veranlagungsjahre ab 1989 bis zum Jahre 2004 der Betrag von€ 34.000 für die Bestimmung der Angemessenheitsgrenze der zutreffende Wert sei.

1. Ausgangslage

Mit einer richtungsweisenden Berufungsentscheidung hat der UFS (Außenstelle Salzburg) seine Unabhängigkeit demonstriert, indem er zu der Ansicht gelangt ist, dass die aufgrund eines VwGH-Erkenntnisses festgestellte bzw. bestätigte Angemessenheitsgrenze von S 467.000,- jährlich nach der Indexposition „Pkw" des Verbraucherpreisindex 1986 (VPI 1986) valorisiert werden müsse. Unter Zugrundelegung des für das Jahr 1991 geltenden Pkw-VPI von 119,9 hat der UFS für das Jahr 1999 (Pkw-VPI 133,5) einen Wert von rund S 520.000 bzw. € 37.790 errechnet:

Valorisierung für 1999 laut UFS


Tabelle in neuem Fenster öffnen
S 467.000 x 133,5
=
S 519.970,80
119,9

Daraufhin haben sich alle Steuerberater samt deren ...

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