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SWK 33, 20. November 2004, Seite 933

Unrichtige Erklärung bei rechtskonformer Vorgangsweise?

Wie sind Pensionsbeiträge bei Karenzierung geltend zu machen?

Silvia Gebhart

Mit Erkenntnis vom , 2002/13/0071, hat der VwGH eine Einkommensteuererklärung, in welcher Pensionsbeiträge als Werbungskosten, die der Arbeitgeber nicht berücksichtigen konnte, beantragt wurden, als unrichtig i. S. d. § 293b BAO angesehen, weil ein Lohnzettel elektronisch übermittelt worden war, der eben diese Pensionsbeiträge enthielt, und - da kein Arbeitslohn ausbezahlt worden war - entsprechend hohe negative Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit auswies, was zu einer doppelten Erfassung ein und derselben Werbungskosten im Einkommensteuerbescheid führte. Dieser Artikel soll insoweit zur Rechtssicherheit beitragen, als dargelegt wird, dass bei gegebener Sachlage die Pensionsbeiträge zu Recht in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen sind.

I. Der Sachverhalt im Beschwerdefall

Ein Bundesbeamter wird gegen Entfall der Bezüge von der Bundesdienststelle karenziert und einem unabhängigen Verwaltungssenat vorübergehend dienstzugeteilt. Die Bundesdienststelle zahlt keine Bezüge aus, die Bezüge erzielt der Beamte beim UVS. Zwecks Sicherung der Pensionsansprüche zahlt der Abgabepflichtige die Pensionsbeiträge bei der Bundesdienststelle ein. Neben dem UVS übermittelt auch die Bundesdienststel...

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