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SWK 2, 10. Jänner 2001, Seite R 9
Dienstverhältnis
•Für ein Dienstverhältnis spricht, wenn fortlaufende, im Wesentlichen gleich bleibende Arbeiten mit einem fortlaufenden, gleich bleibenden Betrag entlohnt werden. – (§ 47 Abs. 2 EStG 1988), (Abweisung)
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