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Verteilung der Einkünfte selbständiger Künstler und Schriftsteller
§ 37 Abs. 9 EStG 1988 ist erstmalig auf Einkünfte anzuwenden, die dem Kalenderjahr 2000 zuzurechnen sind
Die EStR 2000 enthalten im Abschn. 27.9 detaillierte Aussagen zu der mit BGBl. I Nr. 29/2000 neu eröffneten Möglichkeit, die Einkünfte von selbständigen Künstlern und Schriftstellern gleichmäßig auf drei Jahre zu verteilen. Diese sollen im Folgenden kurz wiedergegeben werden:
Bei der erstmaligen Veranlagung für ein Kalenderjahr besteht ab 2000 die Möglichkeit, über Antrag die im betreffenden Jahr erzielten positiven Einkünfte aus selbständiger künstlerischer Tätigkeit im Sinne des § 10 Abs. 2 Z 5 UStG 1994 und aus schriftstellerischer Tätigkeit gleichmäßig auf das Veranlagungsjahr und die beiden vorangegangenen Jahre zu verteilen.
Einkünfte aus einer vortragenden Tätigkeit sind nicht begünstigt. Auch die Erstellung von Schriftwerken im Zusammenhang mit einer vortragenden Tätigkeit (z. B. Vortragsunterlagen) macht die vortragende Tätigkeit nicht zu einer schriftstellerischen.
Der Antrag, der mit der Abgabe der Steuererklärung für das Kalenderjahr zu stellen ist, dem die zu verteilenden Einkünfte zuzurechnen sind, ist unwiderruflich. Wird ein derartiger Antrag gestellt, sind die Einkommensteuerverfahren für die beiden vorangegangenen Kalenderjahre wieder aufzunehmen.
Der unwiderrufliche Antrag ist in der Einkommensteuere...