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Mietvorauszahlungen: Beurteilung
•Im Erkenntnis vom , 94/15/0121, hat der Verwaltungsgerichtshof zu Mietvorauszahlungen u. a. ausgeführt, dass die Beurteilung als Darlehen – bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise – eine vom Fortbestand des Mietvertrages losgelöste Rückzahlungsverpflichtung mit vereinbarter Laufzeit, Rückzahlungsmodalität und Verzinsung des Darlehens zur Voraussetzung hat. – (§ 19 EStG 1988), (Abweisung)
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