Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Änderung der Bemessungsgrundlage zur Geltendmachung des Bildungsfreibetrages?
Die Auswirkungen des Wegfalles des Investitionsfreibetrages
Gemäß dem Entwurf des Budgetbegleitgesetzes soll auf Grund der Einfügung der Bestimmung des § 10 b EStG die Möglichkeit zur Geltendmachung eines Investitionsfreibetrages mit Wirkung ab ersatzlos abgeschafft werden. Die nun folgende Stellungnahme soll darstellen, dass der Wegfall des Investitionsfreibetrages automatisch eine Erweiterung der Bemessungsgrundlage zur Geltendmachung des Bildungsfreibetrages mit sich bringen muss.
Mit dem Steuerreformgesetz 2000 wurde, in Anlehnung an den für Investitionen in Anlagegüter zustehenden Investitionsfreibetrag, für Investitionen des Arbeitgebers in die Aus- und Fortbildung der Arbeitnehmer ein Bildungsfreibetrag eingeführt. Danach steht ein Bildungsfreibetrag in Höhe von 9% für Aufwendungen zu, „die dem Arbeitgeber von einer von ihm verschiedenen Aus- und Fortbildungseinrichtung in Rechnung gestellt werden. Der Bildungsfreibetrag steht nur für jene in Rechnung gestellten Aufwendungen zu, die unmittelbar die berufliche Aus- und Fortbildung von Dienstnehmern betreffen. Damit sind beispielsweise Kosten für Kurs- und Lehrgangsgebühren oder Honorare für Vortragende gemeint. Gemäß Tz. 4.4.1 des Erlasses des Bundesministeriums für Finanzen zum Bi...