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Einzahlungen in Kapitalrücklage
Einzahlungen in Kapitalrücklage (§ 6 EStG)
Einzahlungen in die Kapitalrücklage einer ausländischen Kapitalgesellschaft führen zu zusätzlichen Anschaffungskosten der Beteiligung und nicht zu einem eigenständigen Wirtschaftsgut. Ändert sich daher der Fremdwährungskurs, so führt dies nicht zu einer von der Beteiligung isolierten Abschreibung der Einzahlung (BFH , I R 58/99 in BB 2000, 2136).