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Rückzahlung einer Ausschüttung
Rückzahlung einer Ausschüttung (§ 27 EStG)
Muss ein GmbH-Gesellschafter eine offene Ausschüttung an die GmbH zurückzahlen, so stellt die Rückzahlung nicht nur aus Sicht der GmbH, sondern auch aus Sicht des Gesellschafters eine Einlage dar. Die Rückzahlung führt nicht zu negativen Einnahmen aus Kapitalvermögen (BFH , VIII R 7/99 in BB 2000, 2450).