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Atypische Beteiligung ohne Einzahlung
Atypische Beteiligung ohne Einzahlung (§ 23 EStG)
Im Zuge des Bautreuhandskandals wurde festgestellt, dass Berater der verschiedenen Bautreuhandfirmen als Scheinzeichner Verlustzuweisungen zugewiesen erhielten, ohne dass sie überhaupt Beteiligungskapital zur Verfügung gestellt hatten. Die Behörde hat dieses Vorgehen als Abgabenhinterziehung gewertet und der VwGH hat die Vorschreibung der Strafen bestätigt ().