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Widerruf einer Aussetzung
Wird Betriebsvermögen um den Verkehrswert verkauft, so stellt dies kein Verhalten dar, das zu einem Widerruf der Aussetzung führen darf. Wird eine vor Jahren (von der Behörde nicht beanstandet) um 2,5 Mio. S erworbene kleine Eigentumswohnung nunmehr um nur 1,5 Mio. S an eine Privatstiftung verkauft (dies ist laut Gutachten der Verkehrswert), dann stellt dies kein Verhalten zur Gefährdung der Einbringlichkeit dar ().