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SWK 2, 10. Jänner 2001, Seite R 9

Belastungs- und Veräußerungsverbot: Aufgabe

Die entgeltliche Aufgabe eines Belastungs- und Veräußerungsverbotes auch innerhalb Jahresfrist ab seiner Einräumung kann keinem der Tatbestände des § 30 bzw. § 31 EStG subsumiert werden; der Vorgang ist nicht als Veräußerung oder als eine der Veräußerung gleichzuhaltende Vermögensumschichtung anzusehen, die Entschädigung ist vielmehr den sonstigen Einkünften zuzurechnen und mit dem Normalsteuersatz der Einkommensteuer zu unterwerfen. – (§ 29 Abs. 3 EStG 1988), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. ELEONORE BERCHTOLD-OSTERMANN (VfGH-ERKENNTNISSE), STB GERHARD GAEDKE (VwGH-ERKENNTNISSE), DR. MICHAEL TUMPEL UND DR. CHRISTIAN WIDHALM (EuGH-URTEILE)
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