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Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen
Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen
• Zur Verlustausgleichsfähigkeit innerhalb der Einkünfte aus sonstigen Leistungen gemäß § 29 Abs. 3 EStG aufgrund der Erzielung von Gewinnen und Verlusten aus Optionsgeschäften als Stillhalter
Bei Stillhalterprämien und Glattstellungsprämien handelt es sich um zwei verschiedene Zahlungsflüsse, die miteinander nicht verknüpft werden dürfen. Während Stillhalterprämien als Entgelt für das „Stillhalten" geleistet werden und daher unter § 29 Z 3 EStG 1988 fallen, ist bei der Glattstellungsprämie gedanklich von einem Kauf und einem Verkauf des dem Optionsgeschäft zugrunde gelegten Wertpapiers auszugehen. Die Glattstellungsprämie ist in wirtschaftlicher Betrachtungsweise der jeweilige Unterschiedsbetrag, der unter § 30 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 fällt. Ein gegenseitiger Verlustausgleich ist nach den Bestimmungen des § 29 Z 3 EStG 1988 und § 30 Abs. 4 letzter Satz EStG 1988 nicht zulässig. (
• Geschenkte Eigentumswohnung, Spekulationsgeschäft
Angefragter Sachverhalt: Kauf der Eigentumswohnung am ; der Käufer begründet keinen Hauptwohnsitz. Seit Juni 1995 hat die Tochter dort ihren Hauptwohnsitz. Am Schenkung der Wohnung vom Vater an die Tochter. Die Tochter behält ihren Hauptwohnsitz in der Wohn...