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SWK 2, 10. Jänner 2001, Seite S 39

Geschenkte Eigentumswohnung, Spekulationsgeschäft

Angefragter Sachverhalt: Kauf der Eigentumswohnung am ; der Käufer begründet keinen Hauptwohnsitz. Seit Juni 1995 hat die Tochter dort ihren Hauptwohnsitz. Am Schenkung der Wohnung vom Vater an die Tochter. Die Tochter behält ihren Hauptwohnsitz in der Wohnung bis zum . Zu diesem Zeitpunkt zieht die Tochter um und versucht seitdem, die Wohnung zu verkaufen.

Steuerliche Würdigung: Gemäß § 30 Abs. 2 Z 1 EStG 1988 ist der Verkauf der Eigentumswohnung von der „Spekulationssteuer" befreit, wenn sie dem Veräußerer seit dem unentgeltlichen Erwerb mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat. Die Besitzzeiten des Geschenk- und Geschenknehmers sind zusammenzurechnen, wenn beide gemeinsam seit der Anschaffung ununterbrochen die Voraussetzung des Hauptwohnsitzes erfüllen.

Im Anfragefall liegt kein gemeinsamer Hauptwohnsitz vor. Weiters hat die Wohnung der Geschenknehmerin nicht zwei Jahre seit Schenkung als Hauptwohnsitz gedient. Die Befreiung für die Eigentumswohnung ist damit nicht anwendbar. (

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