Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
SWK 25, 1. September 2000, Seite R 84
Gebühren: Vergleich
• Scheidungsvereinbarungen gemäß § 55 a Abs. 2 EheG sind nach der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes grundsätzlich als Vergleich zu werten. – (§ 33 TP 20 Abs. 1 Z 2 lit. b GebG), (Abweisung)
()